PRO MASSIVHAUS® - Schallschutz
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Ruhiges und ungestörtes Wohnen
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| Der bautechnische Schallschutz ist nachzuweisen bei
Mehrfamilienhäusern
oder Einfamilienhäusern
mit Einliegerwohnung, um Schallbelästigungen untereinander zu begrenzen. |
| Ein weiterer Grund für einen Schallschutznachweis
entsprechend DIN 4109 kann in der Lage des Hauses
begründet sein, nämlich dann, wenn es gilt, die Räume des Hauses gegen
Außenlärm zu schützen. |
| Auf Ihren Wunsch hin können wir auch die
Erfordernisse zum erhöhten Schallschutz nachweisen. |
| Die Ergebnisse des Schallschutznachweises fließen
direkt in die bauliche Umsetzung ein. |

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Im Hauspreis enthalten:
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Bauphysikalische Nachweise zum bautechnischen
Schallschutz nach Erfordernis. |
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