PRO MASSIVHAUS® - Schallschutz

Ruhiges und ungestörtes Wohnen

Der bautechnische Schallschutz ist nachzuweisen bei Mehrfamilienhäusern oder Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung, um Schallbelästigungen untereinander zu begrenzen.
Ein weiterer Grund für einen Schallschutznachweis entsprechend DIN 4109 kann in der Lage des Hauses begründet sein, nämlich dann, wenn es gilt, die Räume des Hauses gegen Außenlärm zu schützen.
Auf Ihren Wunsch hin können wir auch die Erfordernisse zum erhöhten Schallschutz nachweisen.
Die Ergebnisse des Schallschutznachweises fließen direkt in die bauliche Umsetzung ein.

Schallschutz

Im Hauspreis enthalten:

 Bauphysikalische Nachweise zum bautechnischen Schallschutz nach Erfordernis.
Schallschutz
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