PRO MASSIVHAUS® - Passivhaus-Merkmale
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Qualitätsanforderungen an Passivhäuser
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| Um ein Wohnhaus als Passivhaus bezeichnen zu
können, sind die drei folgenden Qualitätsmerkmale zu erfüllen: |
| 1. |
Es ist ein behagliches Wohnklima zu schaffen,
welches sich ohne Heizungssystem und Klimaanlage erreichen lässt. Der
Jahresheizwärmebedarf
ist auf maximal 15 kWh/(m2a) zu begrenzen. |
| 2. |
Für das Erreichen der Kriterien dieses behaglichen Klimas in jedem
Wohnraum des Passivhauses - sommers wie winters - sind folgende
Qualitätsanforderungen zu erfüllen: |
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U-Werte
opaker Außenbauteile (Wände, Dachflächen etc., kurz:
nichttransparente Flächen) < 0,15 W/(m2K),
U-Werte
von Fenstern und Verglasungen < 0,8 W/(m2K),
- Fensterflächen und Verglasungen mit West- oder Ostorientierung
oder mit Neigungen unter 75° zur Horizontalen < 15% der dahinter
liegenden Nutzfläche; alternativ ist Sonnenschutz erforderlich,
- Fensterflächen und Verglasungen mit Südorientierung < 25%
der dahinter liegenden Nutzfläche.
- Begrenzung der Zulufttemperatur am Luftauslass im Raum auf
mindestens 17°C,
- Gewährleistung einer gleichmäßigen Durchströmung aller
Räume,
- Vordergründige Auslegung der
Lüftung
auf Lufthygiene,
- Begrenzung der Schallbelastung durch die
Lüftungsanlage
auf maximal 25 dB(A).
- Versorgung jedes Wohnraums mit mindestens einem Fenster,
- Abstimmung des
Lüftungsverhaltens
auf die Möglichkeit der nächtlichen, sommerlichen Fensterlüftung
(Sommerkühlung).
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| 3. |
Der spezifische Primärenergieeinsatz
(Heizung, Warmwasserbereitung und Haushaltsstrom) darf insgesamt nicht
höher sein als 120 kWh/(m2a). |
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| Quelle: Beitragsgrundlage: Passivhaus Institut (PHI) |
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| Das Miteinander sämtlicher Passivhaus-Merkmale und
die Abstimmung dieser aufeinander sind erst der Garant für das
Funktionieren des Passivhauses. |
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