PRO MASSIVHAUS® - Passivhäuser und die KfW

KfW-Kriterien zur Förderung von Passivhäusern

Die Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) leistet finanzielle Unterstützung bei einer geplanten Realisierung eines Passivhauses. Details hierzu finden Sie auf den Seiten der KfW-Förderbank.
Einige Punkte seinen jedoch zu Ihrer Information kurz aufgeführt (Den aktuellen Stand bitten wir bei der KfW nachzusehen).

Wer wird gefördert?

 Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert:
 Privatpersonen,
 Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnheimbetreiber,
 Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände,
 sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Wie wird gefördert?

 Langfristige, deutlich zinsverbilligte Darlehen mit Festzinssätzen und  tilgungsfreien Anlaufjahren.

Technische Mindestanforderungen

 Um als Passivhaus förderfähig zu sein, sind einige Mindestanforderungen zu erfüllen und nachzuweisen:
  Das Passivhaus muss zwei Kriterien einhalten, die den
 Energieverbrauch des Gebäudes widerspiegeln. Diese Kriterien stehen im Energiebedarfsausweis, der von einem Sachverständigen zu erstellen ist.
 Der  Jahres-Primärenergiebedarf darf nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht mehr als 40 kWh/(m2a) betragen.
 Die Anforderung an die Qualität der thermischen Hülle des Passivhauses sind einzuhalten: Unterschreitung des
 Transmissionswärmeverlustes nach EnEV um mindestens 45%.
 der  Jahres-Heizwärmebedarf liegt nicht über 15 kWh/(m2a).

Hinweis

Die Förderung durch die KfW-Förderbank erfolgt indirekt. Das bedeutet, dass die Finanzierung durch die KfW über die finanzierende Hausbank abgewickelt wird.
KfW-Förderung Passivhäuser (Quelle: Digital image content © 1997-2007 Hemera Technologies Inc., eine 100-prozentige Tochtergesellschaft von Jupiter Images Corporation. Alle Rechte vorbehalten.)
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