PRO MASSIVHAUS® - Passivhäuser und die KfW
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KfW-Kriterien zur Förderung von Passivhäusern
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| Die Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) leistet finanzielle Unterstützung bei einer geplanten Realisierung
eines Passivhauses. Details hierzu finden Sie auf den Seiten der KfW-Förderbank. |
| Einige Punkte seinen jedoch zu Ihrer Information
kurz aufgeführt (Den aktuellen Stand bitten wir bei der KfW
nachzusehen). |
Wer wird gefördert?
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Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden
investiert: |
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Privatpersonen, |
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Wohnungsunternehmen,
Wohnungsgenossenschaften, Wohnheimbetreiber, |
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Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, |
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sonstige Körperschaften und Anstalten des
öffentlichen Rechts. |
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Wie wird gefördert?
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Langfristige, deutlich zinsverbilligte Darlehen
mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. |
Technische Mindestanforderungen
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Um als Passivhaus förderfähig zu sein, sind
einige Mindestanforderungen zu erfüllen und nachzuweisen: |
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Das Passivhaus muss zwei Kriterien einhalten,
die den
Energieverbrauch
des Gebäudes widerspiegeln. Diese Kriterien stehen im
Energiebedarfsausweis, der von einem Sachverständigen zu erstellen
ist. |
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Der Jahres-Primärenergiebedarf
darf nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht mehr als 40
kWh/(m2a) betragen. |
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Die Anforderung an die Qualität der
thermischen Hülle des Passivhauses sind einzuhalten:
Unterschreitung des
Transmissionswärmeverlustes
nach EnEV um mindestens 45%. |
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der Jahres-Heizwärmebedarf
liegt nicht über 15 kWh/(m2a). |
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Hinweis
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| Die Förderung durch die KfW-Förderbank erfolgt
indirekt. Das bedeutet, dass die Finanzierung durch die KfW über die
finanzierende Hausbank abgewickelt wird. |
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