PRO MASSIVHAUS® - Wärmeschutzverordnung

Vom Beginn des baulichen Wärmeschutzes

Der Weg zur heutigen Energieeinsparverordnung (EnEV) war sehr lang und nicht selten steinig.

Die Ölkrise der 1970er Jahre

Im langen Schatten der Ölkrise, Anfang der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts, wurde die Bundesregierung dazu gezwungen, sich über die Abhängigkeiten von fremden Energieressourcen, insbesondere von Erdöl, erstmals ernsthafte Gedanken zu machen.
In dieser Zeit begann also der bauliche Wärmeschutz, seine ersten Gehhilfen zu bekommen. So wurde die Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz (auch kurz Wärmeschutzverordnung oder WSchV) erstmals 1978 beschlossen, als Folge des 1976 vom Bundestag verabschiedeten Energieeinsparungsgesetzes (EnEG). 
Es spielten damals keine Umweltaspekte auch nur ansatzweise eine Rolle. Die Zielsetzung war vielmehr ausschließlich die Reduzierung des
 Energieverbrauchs durch bauliche Maßnahmen vor dem Hintergrund ständig steigender Energiepreise.

Die 1. Wärmeschutzverordnung - WSchV 1982

Die Heizanlagenverordnung von 1978 (HeizAnlV 1978), eine Folge des EnEG von 1976, führte erst Anfang der 1980er Jahre zur 1.Wärmeschutzverordnung, der WSchV 1982.
Die WSchV 1982 umfasste ausschließlich Regeln zu Anforderungen an die Gebäude selbst (Dämmung etc.). Diese Anforderungen wurden durch die
 Transmissionswärmeverluste beschrieben, den Wärmeverlusten also, die das Gebäude nach außen abgibt. Die Kennziffer für die Nachweisverfahren war der  Transmissionswärmebedarf.
Es ging also darum, die Dämmeigenschaften von Gebäuden zu verbessern, um den  Energieverbrauch für die Wärmegewinnung zu reduzieren. Die Art der Wärmegewinnung selbst war egal.

Die 2. Wärmeschutzverordnung - WSchV 1995

Eine Erweiterung des Ansatzes zum baulichen Wärmeschutz folgte mit Einführung der 2. Wärmeschutzverordnung 1995, der WSchV 1995, gut 20 Jahre nach der Ölkrise.
Neu im Ansatz der Nachweisführungen war die Einführung der Wärmebilanz. Die Wärmebilanz war durch die Kennziffer des  Jahres-Heizwärmebedarfs geregelt.
Der  Jahres-Heizwärmebedarf beschreibt die rechnerische Wärmemenge, die für die Beheizung eines Gebäudes jährlich verbraucht wird, kurzum: die Wärmemenge, die von einer Heizungsanlage abgegeben werden muss, um die projektierten Raumtemperaturen gewährleisten zu können.
Es fand also eine Bilanzierung zwischen den  Wärmeverlusten und den
 Wärmegewinnen ( solar,  intern) eines Gebäudes statt, in welcher die Qualität der Gebäudehülle selbst und der Gebäudegeometrie sowie der Himmelsrichtungsorientierungen der Bestandteile der Gebäudehülle berücksichtigt wurden.
Die Qualität des Ergebnisses, die Höhe des  Jahres-Heizwärmebedarfs also, gab Auskunft über den reinen baulichen Wärmeschutz. Es ging also immer noch nur darum, die erforderliche Heizenergie beheizter Gebäude zu senken.
Die Art der Beheizung oder der Wärmegewinnung war nicht Inhalt der Aussage eines Wärmeschutznachweises.

Der Paradigmenwechsel

Dass die Trennung zwischen rein baulichem Wärmeschutz und erforderlicher Anlagentechnik ein bislang zwar verbesserndes, jedoch unzureichendes Mittel zur Energieeinsparung war, setzte sich erst mit der Einführung der Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV 2002) durch.
Wärmeschutzverordnung (Quelle: Digital image content © 1997-2007 Hemera Technologies Inc., eine 100-prozentige Tochtergesellschaft von Jupiter Images Corporation. Alle Rechte vorbehalten.)
Die PRO MASSIVHAUS® GmbH baut für Sie in:
 
Berlin
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Häuser zum Wohlfühlen   Seitenanfang
© 1998-2010 PRO MASSIVHAUS® GmbH · Inhaltsverzeichnis · Impressum
Homepage | Massivhäuser | Musterhäuser | Standards | Energiekonzepte | Aktionen | Regionen | Vertrieb | Kontakt 
Baulicher Wärmeschutz
Wärmeschutzverordnung
Energieeinsparverordnung
Energie sparen
Stromcheck
Alternative Energie
Energiesparhäuser
Externe Quellen
Begriffe
Verwandte Bereiche
Einfamilienhäuser
Zweifamilienhäuser
Doppelhäuser