PRO MASSIVHAUS® - Wärmeschutzverordnung
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Vom Beginn des baulichen Wärmeschutzes
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| Der Weg zur heutigen Energieeinsparverordnung
(EnEV) war sehr lang und nicht selten steinig. |
Die Ölkrise der 1970er Jahre
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| Im langen Schatten der Ölkrise, Anfang der 70er
Jahre des vergangenen Jahrhunderts, wurde die Bundesregierung dazu
gezwungen, sich über die Abhängigkeiten von fremden Energieressourcen,
insbesondere von Erdöl, erstmals ernsthafte Gedanken zu machen. |
| In dieser Zeit begann also der bauliche
Wärmeschutz, seine ersten Gehhilfen zu bekommen. So wurde die Verordnung
über einen energiesparenden Wärmeschutz (auch kurz Wärmeschutzverordnung
oder WSchV) erstmals 1978 beschlossen, als Folge des 1976 vom
Bundestag verabschiedeten Energieeinsparungsgesetzes (EnEG). |
Es spielten damals keine Umweltaspekte auch nur
ansatzweise eine Rolle. Die Zielsetzung war vielmehr ausschließlich die
Reduzierung des
Energieverbrauchs
durch bauliche Maßnahmen vor dem Hintergrund ständig steigender
Energiepreise. |
Die 1. Wärmeschutzverordnung - WSchV 1982
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| Die Heizanlagenverordnung von 1978 (HeizAnlV
1978), eine Folge des EnEG von 1976, führte erst Anfang der
1980er Jahre zur 1.Wärmeschutzverordnung, der WSchV 1982. |
Die WSchV 1982 umfasste ausschließlich Regeln zu
Anforderungen an die Gebäude selbst (Dämmung etc.). Diese Anforderungen
wurden durch die
Transmissionswärmeverluste
beschrieben, den Wärmeverlusten also, die das Gebäude nach außen
abgibt. Die Kennziffer für die Nachweisverfahren war der Transmissionswärmebedarf. |
Es ging also darum, die Dämmeigenschaften von
Gebäuden zu verbessern, um den Energieverbrauch
für die Wärmegewinnung zu reduzieren. Die Art der Wärmegewinnung
selbst war egal. |
Die 2. Wärmeschutzverordnung - WSchV 1995
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| Eine Erweiterung des Ansatzes zum baulichen
Wärmeschutz folgte mit Einführung der 2. Wärmeschutzverordnung 1995,
der WSchV 1995, gut 20 Jahre nach der Ölkrise. |
Neu im Ansatz der Nachweisführungen war die
Einführung der Wärmebilanz. Die Wärmebilanz war durch die Kennziffer
des Jahres-Heizwärmebedarfs
geregelt. |
Der Jahres-Heizwärmebedarf
beschreibt die rechnerische Wärmemenge, die für die Beheizung eines
Gebäudes jährlich verbraucht wird, kurzum: die Wärmemenge, die von
einer Heizungsanlage abgegeben werden muss, um die projektierten
Raumtemperaturen gewährleisten zu können. |
Es fand also eine Bilanzierung zwischen den Wärmeverlusten
und den
Wärmegewinnen
( solar,
intern)
eines Gebäudes statt, in welcher die Qualität der Gebäudehülle selbst
und der Gebäudegeometrie sowie der Himmelsrichtungsorientierungen der
Bestandteile der Gebäudehülle berücksichtigt wurden. |
Die Qualität des Ergebnisses, die Höhe des Jahres-Heizwärmebedarfs
also, gab Auskunft über den reinen baulichen Wärmeschutz. Es ging also
immer noch nur darum, die erforderliche Heizenergie beheizter Gebäude zu
senken. |
| Die Art der Beheizung oder der Wärmegewinnung war
nicht Inhalt der Aussage eines Wärmeschutznachweises. |
Der Paradigmenwechsel
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| Dass die Trennung zwischen rein baulichem
Wärmeschutz und erforderlicher Anlagentechnik ein bislang zwar
verbesserndes, jedoch unzureichendes Mittel zur Energieeinsparung war,
setzte sich erst mit der Einführung der Energieeinsparverordnung
2002 (EnEV 2002) durch. |