PRO MASSIVHAUS® - Energieeinsparverordnung
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Die aktuellen Grundlagen des baulichen Wärmeschutzes
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| Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV)
im Jahr 2002 wurde der bisherige, ausschließlich bauliche Wärmeschutz
von Gebäuden erweitert um die notwendige Betrachtung der haustechnischen
Parameter. |
| Jedem sind Begriffe wie Energiebedarfsausweis
und seit 2007 auch Energieausweis
(umgangssprachlich auch Energiepass)
bereits zu Ohren gekommen. Dazu aber später mehr. |
| Die EnEV führt endlich die Wärmeschutzverordnung
(WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zusammen. Dies
bedeutet eine Erweiterung der bisherigen Betrachtungen in zweifacher
Hinsicht: |
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Einerseits werden durch die Einbeziehung der
Anlagentechnik in die Betrachtungen der Energiebilanz weitere Wärmeverluste
berücksichtigt, nämlich die, die bei der Erzeugung, Verteilung,
Speicherung und der Übergabe der Wärme entstehen. |
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Damit ist nicht mehr die zur Verfügung
gestellte Nutzenergie für die Nachweisführung ausschlaggebend,
sondern die Endenergie. |
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Andererseits wird der so ermittelte
Energiebedarf primärenergetisch
bewertet. |
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Das heißt, dass die durch die Gewinnung, die
Umwandlung und den Transport des Energieträgers (Gas, Öl, Holz o.a.)
entstehenden Verluste durch einen Primärenergiefaktors in der
Berechnung Beachtung finden; also eine Bewertung der Qualität der
Wärmeerzeugung. |
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Was bedeutet das?
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| Der mit der EnEV eingeführte, erweiterte
Betrachtungsrahmen ermöglicht es, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes
die rechnerische Qualität der Anlagentechnik mit der des baulichen
Wärmeschutzes quasi miteinander zu verrechnen. Theoretisch ließe sich
eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizungsanlage
auszugleichen und umgekehrt. |
Die Hauptbetrachtung für Neubauten liegt mit der
EnEV im
Jahresprimärenergiebedarf,
welcher aus der Kompaktheit des Gebäudes resultiert. |
Ein weiteres Novum stellt die Regelung der
Anforderungen an den
sommerlichen
Wärmeschutz und die Berücksichtigung solarer
Wärmegewinne dar. |
Von der EnEV 2002 zur EnEV 2007...
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| Die 2002 eingeführte EnEV wurde durch die
novellierte EnEV im Bundesgesetzblatt am 7.12.2004 veröffentlicht und
trat bereits am 08.12.2004 in Kraft. Sie bedeutete keine qualitative
Veränderung im Wesentlichen. |
| Das bedeutet, dass eine Verschärfung der
Anforderungen nicht beabsichtigt war. Schwerpunkt der Novellierung war
lediglich die Anpassung an die zwischenzeitlich verbesserten Regeln der
Technik (Aktualisierung der Verweise auf andere Normen und Vorschriften)
sowie einige Klarstellungen und Verdeutlichungen im Wortlaut der EnEV. |
| Im Anschluss passierte, außer politischem Gezänk
und zahlreichen, zur Verunsicherung beitragenden Vorankündigungen, nicht
viel, um die Energieeinsparverordnung sachlich weiter voran zu treiben -
bis schließlich zum 27. Juni 2007. |
| Das Bundeskabinett verabschiedete die neue EnEV
weitestgehend unverändert gegenüber den vorangegangenen Lesungen zum
Gesetzentwurf, trotz erheblicher fachlicher Einwände. |
Die EnEV 2007
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| In der neuen Fassung der EnEV wurden viele
Regelungen der bisherigen Verordnung unverändert übernommen oder
zumindest in einigen Details geringfügig verändert. Dies betrifft
insbesondere die Anforderungen an Wohngebäude und die Bewertung der
energetischen Qualität von Wohngebäuden. Auch die Anforderungen an
Heizkessel sowie die Nachrüstverpflichtungen für bestehende Anlagen
bleiben unverändert. |
| Folgende Betrachtungen und Ansätze wurden mit der
neuen EnEV erheblich verändert oder neu hinzugefügt: |
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Anforderungen an Nichtwohngebäude, |
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aufwändige Berechnungsverfahren zur
energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden (Einführung der DIN V
18599), |
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bessere Berücksichtigung von alternativen
Energieversorgungssystemen, |
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Änderungen bei der Berücksichtigung des sommerlichen
Wärmeschutzes, |
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Energetische Inspektion von Klimaanlagen, |
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Einführung von Energieausweisen
(Energiepässe) für Neubauten, aber
auch für bestehende Gebäude (letztere mit teilweise erheblichen
Schwächen in der Wirksamkeit der Umsetzung und der Nachhaltigkeit der
Schlussfolgerungen). |
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| Der planerische Standard von Passivhäusern
ist in der EnEV nicht allumfassend und schlüssig geregelt. Ergänzungen
zur Berücksichtigung der Besonderheiten von Passivhäusern
waren hierfür erforderlich. |
| 1998 wurde hierfür das Passivhaus
Projektierungs Paket (PHPP) erstmals, unter
Federführung des Passivhaus
Instituts, eingeführt und seither stetig erweitert. |