PRO MASSIVHAUS® - Energieeinsparverordnung

Die aktuellen Grundlagen des baulichen Wärmeschutzes

Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 wurde der bisherige, ausschließlich bauliche Wärmeschutz von Gebäuden erweitert um die notwendige Betrachtung der haustechnischen Parameter.
Jedem sind Begriffe wie Energiebedarfsausweis und seit 2007 auch Energieausweis (umgangssprachlich auch Energiepass) bereits zu Ohren gekommen. Dazu aber später mehr.
Die EnEV führt endlich die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zusammen. Dies bedeutet eine Erweiterung der bisherigen Betrachtungen in zweifacher Hinsicht:
 Einerseits werden durch die Einbeziehung der Anlagentechnik in die Betrachtungen der Energiebilanz weitere  Wärmeverluste berücksichtigt, nämlich die, die bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und der Übergabe der Wärme entstehen.
  Damit ist nicht mehr die zur Verfügung gestellte Nutzenergie für die Nachweisführung ausschlaggebend, sondern die  Endenergie.
 Andererseits wird der so ermittelte Energiebedarf  primärenergetisch bewertet.
  Das heißt, dass die durch die Gewinnung, die Umwandlung und den Transport des Energieträgers (Gas, Öl, Holz o.a.) entstehenden Verluste durch einen Primärenergiefaktors in der Berechnung Beachtung finden; also eine Bewertung der Qualität der Wärmeerzeugung.
Energieeinsparverordnung 2002

Was bedeutet das?

Der mit der EnEV eingeführte, erweiterte Betrachtungsrahmen ermöglicht es, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes die rechnerische Qualität der Anlagentechnik mit der des baulichen Wärmeschutzes quasi miteinander zu verrechnen. Theoretisch ließe sich eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizungsanlage auszugleichen und umgekehrt.
Die Hauptbetrachtung für Neubauten liegt mit der EnEV im
 Jahresprimärenergiebedarf, welcher aus der Kompaktheit des Gebäudes resultiert.
Ein weiteres Novum stellt die Regelung der Anforderungen an den
 sommerlichen Wärmeschutz und die Berücksichtigung  solarer Wärmegewinne dar.

Von der EnEV 2002 zur EnEV 2007...

Die 2002 eingeführte EnEV wurde durch die novellierte EnEV im Bundesgesetzblatt am 7.12.2004 veröffentlicht und trat bereits am 08.12.2004 in Kraft. Sie bedeutete keine qualitative Veränderung im Wesentlichen.
Das bedeutet, dass eine Verschärfung der Anforderungen nicht beabsichtigt war. Schwerpunkt der Novellierung war lediglich die Anpassung an die zwischenzeitlich verbesserten Regeln der Technik (Aktualisierung der Verweise auf andere Normen und Vorschriften) sowie einige Klarstellungen und Verdeutlichungen im Wortlaut der EnEV.
Im Anschluss passierte, außer politischem Gezänk und zahlreichen, zur Verunsicherung beitragenden Vorankündigungen, nicht viel, um die Energieeinsparverordnung sachlich weiter voran zu treiben - bis schließlich zum 27. Juni 2007.
Das Bundeskabinett verabschiedete die neue EnEV weitestgehend unverändert gegenüber den vorangegangenen Lesungen zum Gesetzentwurf, trotz erheblicher fachlicher Einwände.

Die EnEV 2007

In der neuen Fassung der EnEV wurden viele Regelungen der bisherigen Verordnung unverändert übernommen oder zumindest in einigen Details geringfügig verändert. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an Wohngebäude und die Bewertung der energetischen Qualität von Wohngebäuden. Auch die Anforderungen an Heizkessel sowie die Nachrüstverpflichtungen für bestehende Anlagen bleiben unverändert.
Folgende Betrachtungen und Ansätze wurden mit der neuen EnEV erheblich verändert oder neu hinzugefügt:
 Anforderungen an Nichtwohngebäude,
 aufwändige Berechnungsverfahren zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden (Einführung der DIN V 18599),
 bessere Berücksichtigung von alternativen Energieversorgungssystemen,
 Änderungen bei der Berücksichtigung des  sommerlichen Wärmeschutzes,
 Energetische Inspektion von Klimaanlagen,
 Einführung von Energieausweisen (Energiepässe) für Neubauten, aber auch für bestehende Gebäude (letztere mit teilweise erheblichen Schwächen in der Wirksamkeit der Umsetzung und der Nachhaltigkeit der Schlussfolgerungen).

Passivhäuser und die EnEV

Der planerische Standard von Passivhäusern ist in der EnEV nicht allumfassend und schlüssig geregelt. Ergänzungen zur Berücksichtigung der Besonderheiten von Passivhäusern waren hierfür erforderlich.
1998 wurde hierfür das Passivhaus Projektierungs Paket (PHPP) erstmals, unter Federführung des Passivhaus Instituts, eingeführt und seither stetig erweitert.
EnEV
Die PRO MASSIVHAUS® GmbH baut für Sie in:
 
Berlin
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Häuser zum Wohlfühlen   Seitenanfang
© 1998-2010 PRO MASSIVHAUS® GmbH · Inhaltsverzeichnis · Impressum
Homepage | Massivhäuser | Musterhäuser | Standards | Energiekonzepte | Aktionen | Regionen | Vertrieb | Kontakt 
Baulicher Wärmeschutz
Wärmeschutzverordnung
Energieeinsparverordnung
Energie sparen
Stromcheck
Alternative Energie
Energiesparhäuser
Externe Quellen
Begriffe
Verwandte Bereiche
Einfamilienhäuser
Zweifamilienhäuser
Doppelhäuser